FRIENDLY®️ ist eingetragene Marke in der Schweiz

Auf diesen Moment habe ich über 2.5 Jahre gewartet: FRIENDLY®️ ist ab sofort eine eingetragene Wortmarke in der Schweiz für Software, Software as a Service (SaaS) und Marketing!

Die Anmeldung war allerdings ein echter Krimi – in sieben Akten:

Akt 1: Anmeldung der Marke

Am 23.04.2020 habe habe ich die Wortmarke FRIENDLY ich der Schweiz anmelden lassen. An sich kann jede Person eine Marke selbst anmelden. Ich habe die Anmeldung über einen kompetenten Fachanwalt vornehmen lassen. Zum Glück! Warum: dazu gleich mehr.

Akt 2: Lange Stille und Zurückweisung der Marke

Danach passierte: lange nichts. Über fünf Monate später, am 2. Oktober 2020, antwortete das Institut für geistiges Eigentum (IGE) mit einer ausführlichen Beanstandung. Der Begriff FRIENDLY sei «Gemeingut», weil er beschreibend in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen sei. Aus diesem Grund wies das IGE das Gesuch zurück.

Akt 3: Stellungnahme meines Anwalts

Mein Anwalt Fred Gromann von der Kanzlei Schaad Balass Menzl & Partner antwortete am 2. Dezember 2020 auf die Zurückweisung. Er argumentierte, dass FRIENDLY kein Gemeingut sei in Bezug auf die gekennzeichneten Waren –unter anderem aus folgenden Gründen:

  • «friendly» allein wird als Wesensmerkmal nur Personen zugeschrieben, nicht Dingen
  • «friendly» wird auch im übertragenden Sinn im Bezug auf Dinge verwendet, jedoch immer nur im zusammen mit einer weiteren, erklärenden Angabe dessen, was als «freundlich» bezeichnet wird, z.B. «eco-friendly», «senior-friendly», «consumer- friendly», «user-friendly» etc. Alleinstehend hingehend wird FRIENDLY im allgemeinen Sprachgebrauch der Schweiz nicht zusammen mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen verwendet – «Friendly Software» oder «Friendly Marketing» ist kein üblicher Sprachgebrauch und damit kein Gemeingut.

Akt 4: Noch längere Stille und erneute Zurückweisung der Marke

Diesmal liess sich das IGE noch länger Zeit für eine Reaktion: über elf Monate. Am 8. November 2021 liess es uns wissen, dass es an der Zurückhaltung der Marke festhalte.

Das IGE wiederholte dabei das Argument, der Begriff sei Gemeingut, weil beschreibend, und daher freizuhalten. Allerdings war die Zurückweisung diesmal ausführlicher. Neben 13 Argumentationspunkten enthielt sie 15 Beilagen mit Internetrecherchen, welche die Ausführungen des IGE stützen sollten.

Akt 5: Erneute Stellungnahme meines Anwalts

Zwei Fristerstreckungen später antworte Fred Gromann am 9. Mai 2022 auf die Zurückweisung. Es ging dabei unter anderem auf alle 15 Beilagen der vorherigen Zurückweisung ein. Dabei begründete er für jede Beilage, warum diese kein Beleg dafür sei, dass FRIENDLY im üblichen Sprachgebrauch der Schweiz als direkte Eigenschaft von Software oder Marketing genutzt werde. Er kam zu der Schlussfolgerung:

Zusammenfassend wird festgestellt, dass es sich beim Zeichen FRIENDLY zwar um einen allgemein verständlichen englischen Begriff handelt, der im Zusammenhang mit den beantragten Waren und Dienstleistungen aber unspezifisch und interpretationsbedürftig ist. Dementsprechend ist das Zeichen FRIENDLY nicht unmittelbar und ohne zusätzlichen Gedankenaufwand beschreibend für diese Waren und Dienstleistungen. Dementsprechend kommt dem beantragten Zeichen zumindest das erforderliche Mindestmass an Kennzeichnungskraft zu und ist schutzfähig im Sinne von Art. 2 MSchG.

Akt 6: Eintragung der Marke

Am 30. September 2022 akzeptierte das IGE die Anmeldung und trug die Marke FRIENDLY für alle beantragen Waren und Dienstleistungen in das Schweizer Markenregister ein. Das hätte ich ohne die Unterstützung eines Experten wie Fred Gromann nicht geschafft.

Dadurch war die Anmeldung allerdings noch nicht vollständig. Inhaber einer älteren Marke haben nach Eintragung drei Monate Zeit, um einen Widerspruch einzulegen – mit der Begründung, dass die neue Marke ihre älteren Markenrechte verletze.

Akt 7: Ablauf der Widerspruchsfrist

Am 30. Dezember 2022 lief die Widerspruchsfrist ab. Es ging kein Widerspruch gegen die Eintragung der Marke FRIENDLY von Inhabern älterer Marken ein.

Bedeutung der Marke für uns

Der Schutz von FRIENDLY als Marke in der Schweiz ist für uns von allergrösster Bedeutung.

Software an sich ist kaum schutzfähig. Patente auf Software-Produkte sind äusserst selten und meist nicht sehr langlebig. Jede gute Funktion einer Software wird in der Regel von Marktbegleitern kopiert.

Bei uns kommt hinzu, dass wir komplett auf Open Source setzen. Ein Mitbewerber müsste unsere Software also nicht mal mühsam nachbauen, sondern kann direkt den Quellcode kopieren!

Und auch andere Schutzhürden haben wir nicht: keinen Netzwerk-Effekt wie TikTok, keine Marktdominanz wie wie Google, keine einzigartige Infrastruktur.

Bleibt die Marke. Wir wollen mit Friendly eine Marke aufbauen, die für etwas steht und allen Fachpersonen in der Schweiz bekannt ist. Das ist der einzige «Schutz», den wir haben. Leute werden unsere Produkte kaufen, weil sie die Marke kennen und schätzen.

Der Aufbau einer Marke kostet viel Zeit und Geld. Diese Investition zahlt sich erst voll aus, wenn die Marke geschützt ist und keine Trittbrettfahrer von unserem Namen profitieren können. In der Schweiz haben wir dies nun erreicht. Dank der Eintragung darf niemand sonst künftig in der Schweiz Software oder Marketing unter dem Namen «Friendly» verkaufen.

Das ist das wertvollste «Asset», das wir haben.


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